Aktueller Stand (04.12.2021):
Seit 04.12.2021 gilt die Alarmstufe II in Baden-Württemberg.
Es gilt ab sofort die „2Gplus“-Regel sowohl für den Schießsport als auch für die Gastronomie.
Es gelten die entsprechenden Regelungen und Ausnahmen Der Landesregierung (Booster-Impfung, Regelungen für Jugendliche usw.)
Die Diensthabenden sind angewiesen, dies zu kontrollieren. Wer entsprechende Nachweise nicht vorlegen kann, darf nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen und darf nicht in den Gastraum.
Sollten sich durch neue Corona-Verordnungen Änderungen ergeben, werden wir hierzu entsprechend informieren.
Die allgemeinen Hygiene- und Distanzregeln müssen beachtet werden.
